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   SG Hamburg, 01.04.2005 - S 18 AL 1142/02   

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SG Hamburg, 01.04.2005 - S 18 AL 1142/02 (https://dejure.org/2005,20105)
SG Hamburg, Entscheidung vom 01.04.2005 - S 18 AL 1142/02 (https://dejure.org/2005,20105)
SG Hamburg, Entscheidung vom 01. April 2005 - S 18 AL 1142/02 (https://dejure.org/2005,20105)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen ; Notwendigkeit einer persönlichen Arbeitslosmeldung beim zuständigen Arbeitsamt; Bestehen eines Herstellungsanspruchs bei Vorliegen einer verspäteten Antragstellung durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2004 - L 8 AL 2937/03

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Zulässigkeit und Wirksamkeit der

    Auszug aus SG Hamburg, 01.04.2005 - S 18 AL 1142/02
    Die Beklagte hätte daher bei pflichtgemäßer Ermessensausübung die urlaubsbedingte Abwesenheit für zwei Wochen im Hinblick auf die besonderen Umstände des Einzelfalles genehmigen müssen (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Dezember 2004, Az. L 8 AL 2937/03).
  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

    Auszug aus SG Hamburg, 01.04.2005 - S 18 AL 1142/02
    Aufgabe der Arbeitslosmeldung sei es nämlich, das Arbeitsamt tatsächlich in die Lage zu versetzen, mit seinen Vermittlungsbemühungen zu beginnen, um die eingetretene Arbeitslosigkeit und damit auch die Leistungsverpflichtung möglichst rasch zu beenden (BSGE 60, 43, 45 = SozR 4100 § 105 Nr. 2).
  • BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 36/88

    Geltendmachung eines ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld iS. von § 125 Abs. 2

    Auszug aus SG Hamburg, 01.04.2005 - S 18 AL 1142/02
    Der Herstellungsanspruch kann Leistungsträger aber nicht zu einer Gesetz und Recht widersprechenden Behandlung verpflichten (BSG SozR 3 - 4100 § 125 Nr. 1 S. 10 mwN).
  • BSG, 16.06.1993 - 7 RAr 80/92

    Beitragspflicht - Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus SG Hamburg, 01.04.2005 - S 18 AL 1142/02
    Zur Ersetzung der persönlichen Arbeitslosmeldung im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs, wenn der sich der Arbeitslose telefonisch im zuständigen Arbeitsamt arbeitslos gemeldet hat (entgegen BSG u.a. Urteil vom 8.7.1993 Az.: 7 RAr 80/92).
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